Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Es dient einem gegenseitigen Kennenlernen und der beiderseitigen Entscheidung, ob eine Zusammenarbeit gewünscht wird.
Im persönlichen Erstkontakt können Sie für sich klären, ob Sie sich in einer Begleitung mit mir gut verstanden und ernst genommen fühlen und ich Ihren Erwartungen entspreche.
- Wir besprechen Ihr Anliegen. Sie berichten mir, worunter Sie leiden und welche Veränderungen Sie sich wünschen.
- Sie erhalten von mir Informationen über den Ablauf einer Psychotherapie bzw. einer Krisenbegleitung und bekommen einen ersten Eindruck von meiner Person und meiner Arbeitsweise.
- Von meiner Seite her kläre ich, ob mein Angebot für Sie hilfreich sein kann.
- Wir besprechen die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit wie beispielsweise Zeitpunkt und Häufigkeit der Sitzungen, Kosten, Absageregelung, etc.
Häufigkeit der Sitzungen
Die Sitzungsabstände werden gemeinsam vereinbart und richten sich nach Ihrem Anliegen und Ihrer Problemstellung. Eine gewisse Regelmäßigkeit ist für einen Behandlungserfolg jedoch empfehlenswert.
Üblicherweise finden Sitzungen einmal pro Woche statt. In Krisensituationen werden bei Bedarf engere Intervalle (zweimal pro Woche) vereinbart. In begründeten Fällen sind Termine auch vierzehntägig oder seltener möglich.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht.
Kosten
Psychotherapie 50 min: € 90,00 Einzelsetting.
Online Therapie 50 min: € 90,00. Die anteilige Kostenrückerstattung der Krankenkasse ist für diese Form der Therapie aufgrund der Corona Pandemie seit April 2020 bis auf weiteres möglich.
In begründeten Fällen kann ein Sozialtarif vereinbart werden.
Kostenzuschuss der Krankenkasse
Sie können einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung beträgt der Kostenzuschuss der Wiener Gebietskrankenkasse derzeit 28,00 € pro Therapieeinheit.
Hier finden Sie die Formulare zum Herunterladen.
Private Krankenversicherungen
Einige private Krankenversicherungen erstatten ganz oder teilweise die Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob eine Voll- oder Teilrefundierung möglich ist und welche Antragsformalitäten dafür notwendig sind.
Absageregelung
Sie können bis zu 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin kostenlos absagen. Wird die Absagefrist nicht eingehalten, verrechne ich das Honorar für die entfallene Sitzung.
Hier finden Sie das Impressum.